Stromgesellschaft

...ohne das eine kann das andere nicht funktionieren....die Sache mit dem Strom!

In der Kolonie besteht eine Stromversorgung, die so verteilt ist, dass in jeder Gartenlaube ein Stromanschluss vorhanden ist. Um den Strom auch nutzen zu können, muss der jeweilige Pächter auch Gesellschafter in der Stromgemeinschaft werden. Um sich mit dem Stromvertrag vertraut zu machen, steht dieser als Muster im Downloadbereich zur Verfügung.


Als Gesellschafter ist ein Betrag von z.Zt. 650,- €  (1 Gesellschafteranteil) zu entrichten, die bei Ausscheiden aus der Gesellschaft (Kündigung des Kleingartens) zurückgezahlt wird.

Selbstverständlich kommen Kosten für den jeweils verbrauchten Strom hinzu, die einmal jährlich als Rechnung von dem Geschäftsführer der Stromgesellschaft  an den Gartenpächter versandt wird.


Derzeitiger Geschäftsführer der Stromgemeinschaft ist:

- Thomas Huhn

Share by: